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> Shopping Tips - Ein kurzer Ratgeber zum sicheren Einkaufen im Internet <


Wie leicht ein Euro sich in Luft auflöst zeigt folgende Rechnung:

Drei Knaben, so geht die fatale Rechnung, legen jeder 10 Euro zusammen und kaufen einen Fussball um 30 Euro.
Als sie das Geschäft verlassen hatten dachte der Kaufmann: Eigentlich hätte ich ihnen einen Preisnachlass gewähren sollen!
Und schickt den Lehrbuben nach, er möge ihnen 5 Euro zurückgeben.
Dieser Lehrbub, ein Schlingel, denkt: 5 Euro lassen sich ohnehin nicht durch 3 Teilen, gebe ich ihnen nur 3 Euro, und behalte mir selber 2 Euro.
So hat jeder Knabe einen Euro zurück bekommen, also nicht 10, sondern nur 9 Euro bezahlt.
3x9=27
2 Euro behielt der Lehrbub, ist 29.
Und wo ist der 30.Euro ???


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Jobware.de - Stellenmarkt und Karriere-Portal für Fach- und Führungskräfte - viele Zusatzinfos

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Linktips

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Gewerbeberechtigung in AT
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Justiz Rheinland - Pfalz - Entscheidungsdatenbank
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Shopping-Tipps

 

Nie auf Vorauskasse kaufen![ top]

Bietet ein Händler lediglich Vorauskasse als Zahlungsart an, Finger weg! Im Falle einer Reklamation oder wenn die Ware gar nicht kommt, haben Sie es eventuell schwer, Ihr Geld zurückzuerlangen. Stellt der Online-Händler mehrere Zahlungswege zur Auswahl, sollten Sie stattdessen - wenn möglich - mit Lastschrift zahlen (kann widerrufen werden!) oder sich die Waren per Nachnahme schicken lassen.
 

AGB stichprobenweise prüfen[ top]

In der Praxis werden Sie sich die oft langen AGB der Onlinehändler sicher nicht durchlesen. Machen Sie aber Stichproben, indem Sie einfach wahllos in Abschnitte kurz hineinlesen. Steht da nur Kauderwelsch, wimmelt der Text von Fehlern oder ist er sichtbar veraltet, dann kaufen Sie im Zweifel lieber woanders!
 

Auf sichere Verbindung (SSL) achten[ top]

Kreditkartenzahlungen sollten Sie prinzipiell nur über eine sichere SSL-Verbindung vornehmen. Sie erkennen eine solche daran, dass die URL mit https:// anstatt mit http:// anfängt, im Internet Explorer erscheint außerdem in der Statusleiste unterhalb des Browserfensters das Symbol eines Vorhängeschlosses.
 

Mit Sammelbestellungen Geld sparen[ top]

Gerade im Online-Versandhandel werden bei Abnahme größerer Stückzahlen oder Mengen oft ordentliche Rabatte geboten. Sie können diese ausnutzen, indem Sie mit Nachbarn, Freunden oder Bekannten zusammen eine Sammelbestellung organisieren und aufgeben.
 

Bestellung dokumentieren![ top]

Sie sollten jede größere Bestellung in Papierform dokumentieren, falls die Ware nicht kommt, verkehrte Artikel geliefert werden oder andere Unstimmigkeiten auftreten. Drucken Sie die Bestellbestätigung im Browserfenster bzw. die Bestätigungs-E-Mail aus und bewahren Sie sie bis zum Abschluss des Handels auf.
 

Originalverpackung immer aufbewahren[ top]

Sofern Sie in Keller oder Speicher genug Platz haben, sollten Sie die Originalverpackung bzw. den Versandkarton der Ware stets aufbewahren. Das erleichtert Reklamation und Rücksendung im Gewährleistungsfall, außerdem erzielen Sie mit der Originalverpackung einen höheren Wiederverkaufspreis, wenn Sie die Ware später mal in einem Online-Auktionshaus verkaufen wollen.
 

Nur für den Kauf notwendige Informationen preisgeben![ top]

Ihr Name, Ihre Adresse und eventuell E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer für Rückfragen: Mehr hat den Online-Händler nicht zu interessieren. Werden "nur für die Statistik" noch weitere Informationen abgefragt, liegt der Verdacht nahe, dass Ihre Kundendaten für Geld an Dritte weitergegeben werden.
 

Bei Nichtgefallen: einfach zurückschicken![ top]

Gefällt Ihnen die Ware bei Lieferung doch nicht so gut wie gedacht, können Sie den Kauf innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen, indem Sie die Ware einfach zurückschicken. Bei einem Warenwert über 40 Euro muss dabei sogar der Händler Ihre Portokosten tragen.
 

Warenrücksendung: Das Risiko trägt der Händler![ top]

Schicken Sie eine Ware wegen Widerruf oder Reklamation zurück, trägt der Händler die Gefahr der Rücksendung. Wird die Ware also auf dem Postweg beschädigt oder geht sie ganz verloren (bzw. wird dies vom Händler behauptet), brauchen Sie für Schaden oder Verlust nicht aufzukommen.
 

Clever: Ware erst eine Woche später auspacken[ top]

Auch wenn es schwer fällt: Bei Artikeln, die starken Preisschwankungen unterliegen, etwa bei technischen Geräten, sollten Sie nach Erhalt die Ware lediglich die Vollständigkeit überprüfen und das Gerät eine Woche lang noch nicht benutzen oder in Betrieb nehmen. So können Sie ohne Ärger mit Gebrauchsspuren Ihr volles Widerrufsrechts wahrnehmen, wenn Sie den Artikel in dieser Zeit irgendwo anders preiswerter sehen.
 

Kreditkarte: Wird der CVC2 abgefragt?[ top]

Bezahlen Sie online mit Kreditkarte, sollten Sie Shops bevorzugen, die auch den so genannten Card Verification Code, kurz CVC2, abfragen. Sie finden diesen Code als 3-stellige Ziffer auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte auf dem Unterschriftenfeld. Mit ihm wird sichergestellt, dass tatsächlich der Besitzer der Karte die Zahlung vornimmt.
 

Sind alle relevanten Händlerdaten klar ersichtlich?[ top]

Name und Firmierung des Händlers, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten auf einer Seite, zum Beispiel dem Impressum, klar zusammengefasst sein. Alles, was den Kontakt zum bzw, die Kommunikation mit dem Händler erschwert, sollte Sie misstrauisch machen! Auch nach den AGB und nach den Lieferbedingungen sollten Sie nicht lange suchen müssen.
 

Service-Rufnummer oder Hotline vor dem Kauf testen![ top]

Eine angegebene Service-Rufnummer oder Hotline ist nur etwas wert, wenn sie auch tatsächlich funktioniert. Vor größeren Kaufentscheidungen sollten Sie den Telefonservice einfach mal mit irgendeiner belanglosen Frage testen: Stoßen Sie permanent nur auf Besetztzeichen, Anrufbeantworter oder Warteschleifen, wissen Sie rechtzeitig, dass es der Händler mit dem Service offenbar nicht so ernst meint.
 

Nicht nur Preise, auch Versandkosten vergleichen![ top]

Die Versandkosten differieren beim Online-Shopping teils erheblich. Beim Preisvergleich sollten Sie also immer den zu zahlenden Gesamtpreis inklusive Versand als Basis nehmen. Wirbt ein Versand mit Lieferung frei Haus, können Sie davon ausgehen, dass in diesem Fall die Versandkosten bereits in die Artikelpreise hineingerechnet sind.
 

Bei Kreditfinanzierung Kosten vergleichen[ top]

Bei größeren Anschaffungen bieten viele Händler, oft in Zusammenarbeit mit einem kreditgebenden Geldinstitut, eine Ratenfinanzierung an. Prüfen Sie hier genau, wie viel Sie ein solcher Ratenkauf an effektivem Jahreszins und eventuellen Zusatzkosten kostet und vergleichen Sie das Händlerangebot mit den Kreditangeboten auf http://www.metafinanzen.de - oft ist es günstiger, andernorts einen Ratenkreditvertrag abzuschließen und die Anschaffung damit zu finanzieren.
 

Newsletter oder Werbung nicht mitbestellen![ top]

Oft findet sich auf dem Bestellformular die bereits mit einem Häkchen markierte Option, dass Sie einen Newsletter des Unternehmens oder aktuelle Werbeinformationen wünschen. Wollen Sie dies nicht, vergessen Sie vor Abschicken des Formulars nicht, das entsprechende Häkchen zu entfernen. Ist dies nicht möglich, sollten Sie von der Bestellung Abstand nehmen.
 

Erklärung zum Datenschutz vorhanden?[ top]

Obligatorisch für jeden Online-Versandhandel sollte eine Erklärung zum Datenschutz sein, in der der Händler garantiert, dass er Ihre persönlichen Daten weder dauerhaft speichert noch an Dritte weitergibt. Eine vorschnell oder versehentlich gegebene Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten zu Marketing- und Werbezwecken können Sie auch nachträglich widerrufen.
 

Beschreibung und Abbildung vergleichen[ top]

Lesen Sie sich die Beschreibung des Artikels gut durch und vergleichen Sie sie sorgfältig mit der Abbildung - eine solche sollte immer vorhanden sein! Bei Unstimmigkeiten sollten Sie vorher Rückfrage halten, um sicherzugehen, dass Sie auch wirklich das Gewünschte erhalten.
 

Wichtiges Zubehör im Preis enthalten?[ top]

Gerade bei technischen Geräten ist oft nicht alles dabei, um sofort loslegen zu können: Bei Druckern wird zumeist das Druckerkabel nicht mitgeliefert, bei DVD-Playern fehlt oft das Scartkabel zum Anschluss an den Fernseher. Überprüfen Sie, ob das, was Sie zur Inbetriebnahme brauchen, beim Händlerangebot bereits dabei ist, und denken Sie daran, eventuell benötigtes Zubehör gleich mitzubestellen. Berücksichtigen Sie eventuell so entstehende Zusatzkosten auch beim Preisvergleich!
 

Warenkorbsystem - unterdessen Standard[ top]

Sperrige Online-Formulare sollten Sie nur noch bei kleinen Händlern akzeptieren, die eine bestimmte spezialisierte Marktnische besetzen. Unterdessen hat sich auf breiter Front das Warenkorbsystem durchgesetzt. Achten Sie darauf, dass es Ihnen bis zum letzten Moment der Bestellungsabschickung möglich sein muss, Artikel in Ihrem "Warenkorb" zu streichen oder die Anzahl zu ändern.

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Domain-Research mit Inhaberanzeige
Hier können Sie überprüfen, ob ein bestimmter Domain-Name bereits vergeben ist.
Folgende Domain-Endungen (TLDs) werden überprüft:
.de, .com, .net, .org, .info, .biz, .at, .ch, .li, .ws, .ag, .co.uk

Domain:
mit Inhaberanzeige
ohne Inhaberanzeige
Wartezeit bis zu 30 Sekunden united-domains

Treffen sich 2 Beamte am Gang. Fragt der eine: Sag mal kannst du auch nicht schlafen ?


Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheit: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anders kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.

Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie - uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können oder bis spätestens 8.00 Uhr anrufen, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen
beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operative Eingriffe: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberhochzeit oder goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freizeit gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, daß Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag: Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt Ihres Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

Hochachtungsvoll


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... und hier mein kleines Geschenk für alles, was nicht menschlich ist, e-Mailadressen sammelt und diese Seiten besucht ... Teergrube ;-) ...