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Online Magna Charta


Online Magna Charta - Version 1.0

Auf der Wartburg in Eisenach (Thüringen/Germany), am 4. Januar 1997

( 1 )

Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und Meinungen nicht nur selbst zu haben, sondern auch mit anderen Menschen auszutauschen und in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten, ist ein Menschenrecht (Meinungsfreiheit). Es gilt unabhängig von Verfassungen, Menschenrechtskonventionen und UN-Charta weltweit.

( 2 )

Meinungsfreiheit setzt voraus, sich auch frei und ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen informieren und seine Meinung im Gedankenaustausch mit anderen Menschen bilden zu können (Informations- und Kommunikationsfreiheit). Auch diese Freiheit ist ein Menschenrecht und gilt weltweit.

( 3 )

Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des Rundfunks, des Fernsehens und der Computernetzwerke wurden jeweils neue Möglichkeiten eröffnet, Informationen und Meinungen schneller und weiter zu verbreiten als je zuvor. Telefon und Computernetzwerke erlauben darüberhinaus zeitgleichen Informations- und Meinungsaustausch auf Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale interaktive Kommunikation in Echtzeit). Neue Dimensionen der Information und Kommunikation erfordern nicht nur eine Anpassung des nationalen Rechts durch neue Mediengesetze, sondern auch grundlegend neue, weltweit anerkannte Menschenrechte.

( 4 )

Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und Meinungen über Grenzen hinweg steht jedoch und stand bisher schon in ständigem Widerstreit mit Macht- und Marktinteressen. Reiche Länder schotten sich gegen sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge ab. Rundfunk- und Fernsehsendungen wurden und werden von Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit freie Rede in den Computernetzwerken ängstigt Diktaturen und Konzerne. Die neuen Möglichkeiten der Information und Kommunikation müssen daher international nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch vor der Marktmacht von Monopolen, Oligopolen und Kartellen und vor politischem Machtmissbrauch geschützt werden.

( 5 )

Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger, die Nationalstaaten weltoffener und die Computernetze grenzenlos werden. Die Vision vom freien und mündigen Weltbürger könnte zuerst in den Netzen Wirklichkeit werden. Erste Voraussetzung hierfür ist das Menschenrecht auf eine eigene, weltweit erreichbare private Mailbox für elektronische Post (RIGHT OF VIRTUAL HOME). Es entspricht dem Abwehrrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber darüberhinaus ein Teilhaberecht wie das Recht auf Arbeit, das Recht auf eine Wohnung oder das Recht auf einen Kindergartenplatz (nur dieses gilt derzeit in Deutschland).

( 6 )

Im Internet und in kommerziellen Computernetzen sollten zweitens nicht nur die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und der Informations- und Kommunikationsfreiheit als Abwehrrechte gegen staatliche Bevormundung gelten, sondern auch der ausser- und überstaatliche Grundsatz der freien Rede in den Netzwerken (FREE SPEECH IN THE NETWORKS) Drittwirkung gegenüber Privaten bekommen.

( 7 )

Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die Achtung und der Schutz der Menschenwürde, der allgemeinen Menschenrechte sowie der Freiheit der anderen User in Computernetzen zunächst wie bisher in freiwilliger kollektiver Selbstkontrolle (Netiquette) und notfalls durch abgestufte, rechtsstaatliche Sanktionen unabhängiger internationaler Instanzen durchgesetzt werden (Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht stattfinden.

( 8 )

Auch kommerzielle Computernetze und Internet Provider sollten im Wettbewerb untereinander und mit dem Internet die Grundversorgung an freier Information sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vorhalten, damit Menschen weltweit jederzeit frei und ungehindert miteinander kommunizieren können.

( 9 )

Unsere informationelle Selbstbestimmung gewinnt durch die Computernetze neue Spielräume, gerät aber auch in neue Gefahren. Als User haben wir es weitgehend selbst in der Hand, durch verantwortliches Handeln oder Unterlassen, durch individuelle oder kollektive Disziplin und durch Zivilcourage die Chancen weltweiter Kommunikation hin zum freien und mündigen Weltbürger weiterzuentwickeln.

( 10 )

Gegen jeden, der es unternimmt, diesen Ansatz für einen Kodex weltweiter Kommunikation durch Zensur, Missbrauch von Marktmacht oder Methoden unlauterer Desinformation ausser Kraft zu setzen, hat jeder User der Computernetze unabhängig von Verträgen das Recht zum gewaltfreien Widerstand und zum zivilen Ungehorsam. Wir sind das Netz!



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Version 2.0

COMDEX Internet (Frankfurt am Main/Germany)
am 9. Oktober 1997 vorgestellt

Amendment (1)

Jeder Bürger hat das Recht, seine persönlichen - private und geschäftlichen - Mitteilungen im Internet oder anderen Computernetzen ohne Einschränkungen durch Regierungen, Konzerne oder andere Organisationen mit geeigneten Verfahren - wie Verschlüsselung oder Verschleierung - zu schützen (RIGHT TO PRIVACY).


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